Foto & Video · 2026-08-16 · 13 Min.
Was kostet ein Unternehmensvideo? Preise nach Format und der Posten, der in keinem Angebot steht

Lukas Schwarz
Co-Founder, CEO & Vision Architect, Vincency
Veröffentlichte Preise für ein Unternehmensvideo reichen von etwa 1.500 bis weit über 15.000 Euro, und diese Spanne ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass die beiden teuersten Dinge an einem Video in keinem Angebot stehen: die Zeit, die Ihr eigenes Unternehmen hineinsteckt, und wie schnell der Film unbrauchbar wird. Dieser Beitrag liefert die Spannen je Format und danach die beiden Rechnungen, die darüber entscheiden, ob das Geld gut angelegt war.
Was die Formate kosten
| Format | Marktspanne | Was den Preis treibt |
|---|---|---|
| Interview, Testimonial | ab 1.500 Euro | Ein Ort, ein Tag, wenig Drehbuch |
| Social-Clip | ab 3.000 Euro | Kurze Laufzeit, aber mehrere Schnitte und Formate |
| Recruitingfilm | ab 4.700 Euro | Viele Menschen, viele Freigaben, mehrere Abteilungen |
| Imagefilm | 4.700 bis 15.000 Euro | Standorte, Drehbuch, Sprecher, Musiklizenz |
| Employer Branding | 5.000 bis 12.000 Euro | Wie Recruiting, zusätzlich eine formulierte Position |
| Werbespot | ab 15.000 Euro | Besetzung, Ausstattung, lizenzierte Reichweite |
Für die meisten mittelständischen Vorhaben, die auf einer Website und in sozialen Netzwerken eine Weile tragen sollen, liegt der sinnvolle Bereich bei 4.000 bis 9.000 Euro. Darunter kaufen Sie in der Regel eine Dokumentation dessen, was ohnehin passiert, und das kann genau richtig sein. Darüber kaufen Sie Inszenierung, und die lohnt sich nur, wenn es etwas Bestimmtes zu inszenieren gibt.
Der Drehtag ist der kleinste Block
Das häufigste Missverständnis bei einem Videobudget ist, dass das Geld in die Kamera fließt. Der Dreh ist der sichtbare Teil und selten der größte. Davor liegen Konzept, Drehbuch, Motivsuche, Terminplanung und Freigaben. Danach liegen Schnitt, Farbe, Ton, Musik, Grafik und ausnahmslos mehr Korrekturschleifen, als jemand eingeplant hatte.
Das ist praktisch relevant, denn es erklärt, warum zwei Angebote mit derselben Zahl an Drehtagen um den Faktor zwei auseinanderliegen können und beide ehrlich sind. Das eine setzt voraus, dass Sie ein fertiges Drehbuch liefern und die erste Fassung freigeben. Das andere enthält das Schreiben des Drehbuchs und drei Änderungsrunden. Wer Drehtage vergleicht, vergleicht das falsche Drittel.
Die Frage, die beide Angebote in einem Satz trennt: Wie viele Korrekturschleifen sind enthalten, und was kostet eine weitere. Anbieter, die diese Zahl ohne Zögern nennen, haben über ihren eigenen Ablauf nachgedacht. Wer antwortet, das sei üblicherweise kein Problem, hat den optimistischen Fall kalkuliert.
Der Posten, der in keinem Angebot steht
Ihre eigene Zeit. Ein Imagefilm bindet die Geschäftsführung für das Interview, das Marketing für die Abstimmung, die Menschen vor der Kamera für ihren Tag und mindestens eine Person für Terminplanung, Freigaben und Abnahme. Mehrere Personentage, verteilt über Wochen, und keiner davon steht auf einer Rechnung.
Wir sagen das als die Produktionsseite, weil es der Teil ist, den Kunden am häufigsten unterschätzen, und der Teil, an dem Projekte hängen bleiben. Fast kein Film wird wegen der Technik später fertig. Filme werden später fertig, weil ein Drehort nicht freigegeben wurde, weil der Geschäftsführer keinen Termin hatte oder weil die Schnittfassung zwei Wochen bei drei Personen zur Freigabe lag. Ein realistischer Plan terminiert die Zuarbeit des Kunden deshalb genauso genau wie den Dreh.
Die Rechnung, die entscheidet: Kosten pro Einsatzjahr
Ein Produktionspreis für sich allein sagt nichts. Etwas sagt, was der Film pro Jahr kostet, in dem er nutzbar bleibt.
| Fall | Produktion | Nutzbar | Kosten pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Trägt: Prozess und Menschen bleiben wiedererkennbar | 8.000 Euro | 3 Jahre | rund 2.700 Euro |
| Altert früh: Umbau, Rebranding, Personen gehen | 8.000 Euro | 8 Monate | rund 12.000 Euro |
Derselbe Film, dieselbe Rechnung, dazwischen der Faktor vier. Darüber entscheidet nicht die Produktionsqualität, sondern wie viel verderbliches Material im Bild ist. Ein Film, der um eine Maschine herum gebaut ist, die nächstes Jahr ersetzt wird, um eine Halle, die umgebaut wird, oder um sechs namentlich genannte Mitarbeitende, ist ein Film mit kurzer Haltbarkeit. Einer, der um den Prozess, das Handwerk und das Ergebnis herum gebaut ist, altert deutlich langsamer.
Die praktische Folge ist eine Frage, die vor das Konzept gehört und nicht dahinter: Was sieht in unserem Unternehmen in zwei Jahren anders aus. Was in dieser Antwort vorkommt, bleibt entweder aus dem Film heraus oder wandert in ein eigenes kurzes Stück, das ersetzt werden darf.
Zwei Urteile, die teurer werden können als die Produktion
Menschen im Film sind die Stelle, an der das rechtliche Risiko sitzt, und zwei arbeitsgerichtliche Entscheidungen markieren die Grenzen ziemlich genau.
Am 11. Dezember 2014 entschied das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 1010/13), dass die Einwilligung in die Veröffentlichung von Bildnissen nach § 22 KUG schriftlich erfolgen muss und dass eine wirksam erteilte Einwilligung nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses erlischt. Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer schriftlich in Filmaufnahmen eingewilligt und kurz nach seinem Ausscheiden widerrufen; der Arbeitgeber durfte das Video dennoch weiter verwenden, weil die Einwilligung wirksam, ihr Zweck hinreichend klar und kein Willensmangel gegeben war.
Am 27. Juli 2023 ging das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg den anderen Weg (3 Sa 33/22) und sprach 10.000 Euro immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu. Ein Mitarbeiter war zum 1. Mai 2019 zu einem Wettbewerber gewechselt und hatte die Entfernung seiner Foto- und Videoaufnahmen verlangt; der frühere Arbeitgeber kam dem erst nach weiteren Schreiben im Januar und Februar 2020 nach. Der Kläger hatte mindestens 11.000 Euro gefordert, die Kammer hielt 10.000 Euro für angemessen und begründete das auch mit der abschreckenden Wirkung.
Zusammen ergeben die beiden eine praktische Regel, die am Drehtag nichts kostet und danach viel: Holen Sie die Einwilligung schriftlich ein, benennen Sie darin Zweck und Kanäle, und heben Sie sie auf. Beachten Sie dabei, dass die beiden Entscheidungen auf unterschiedlichen Grundlagen stehen: Das Bundesarbeitsgericht argumentierte 2014 über § 22 KUG, das Landesarbeitsgericht 2023 über Art. 82 DSGVO, in dessen Urteilstext das KUG nicht vorkommt. Das Verhältnis beider Regelwerke ist bis heute ungeklärt, weshalb die Praxis den strengeren Maßstab anlegt und ein Löschverlangen zügig behandelt statt beim nächsten Website-Relaunch.
Ein Dreh, mehrere Stücke
Der einzige echte Hebel auf die Kosten pro Format besteht darin, dass der teure Teil eines Drehtages der Aufbau ist und nicht die aufgezeichneten Minuten. Team, Anfahrt, Licht, Zugang und Abstimmung werden bezahlt, ob Sie am Ende mit einem Film herausgehen oder mit vieren.
Der wirtschaftliche Plan ist deshalb nicht der günstigste Einzelfilm. Er besteht darin, vor dem Dreh zu entscheiden, welche Stücke daraus entstehen: die lange Fassung für die Website, zwei oder drei kurze für soziale Netzwerke und Stellenanzeigen, eine Handvoll Standbilder und Ausschnitte, die der Vertrieb an eine E-Mail hängen kann. Diese Entscheidung muss vorher fallen, weil sie verändert, was und wie aufgenommen wird. Nachher getroffen, wird daraus ein zweiter Dreh zum vollen Preis.
Vier Anzeichen für ein schwaches Angebot
- Ein Pauschalpreis ohne Parameter. Drehtage, Endlänge und Zahl der Korrekturschleifen gehören ins Dokument. Ohne sie lässt sich der Preis an nichts prüfen.
- Nichts zu Nutzungsrechten. Wo darf der Film laufen, wie lange, und was passiert mit dem Rohmaterial. Bleibt das Rohmaterial beim Anbieter, ist der nächste Schnitt ein neues Projekt.
- Die Musiklizenz bleibt offen. Daran scheitert die Weiterverwendung am häufigsten, typischerweise dann, wenn ein für die Website lizenzierter Film als Anzeige laufen soll.
- Keine Frage nach dem Zweck. Ein Angebot, das ohne diese Frage entsteht, kann den Zuschnitt nicht kennen und liefert den Film, den die Produktion gern dreht.
Fazit
Ein Unternehmensvideo kostet zwischen 1.500 und 15.000 Euro und mehr, und wo Sie in dieser Spanne landen, folgt aus dem Format und nicht aus dem Anbieter. Die beiden Zahlen, die darüber entscheiden, ob es sich gelohnt hat, stehen nicht auf der Rechnung: die Personentage aus dem eigenen Haus und die Zahl der Jahre, die der Film nutzbar bleibt. Beides lässt sich vor dem ersten Drehtag beeinflussen und danach kaum noch. Fragen Sie, was in zwei Jahren anders aussieht, entscheiden Sie vorher, welche Stücke aus einem Dreh entstehen, und holen Sie die schriftliche Einwilligung ein, solange alle noch im Haus sind. Wenn Sie das an Ihren tatsächlichen Vorhaben durchgehen möchten, ist genau das der Zweck eines Erstgesprächs, und die benachbarten Budgets stehen in was Branding kostet.
Häufige Fragen zu den Kosten einer Videoproduktion
Was kostet ein Unternehmensvideo im Mittelstand?
Als Marktorientierung aus veröffentlichten Anbieterpreisen: Ein Interview oder Testimonial beginnt bei etwa 1.500 Euro, ein Social-Clip bei etwa 3.000 Euro, ein Recruitingfilm bei etwa 4.700 Euro. Ein Imagefilm liegt typischerweise zwischen 4.700 und 15.000 Euro, ein Employer-Branding-Video zwischen 5.000 und 12.000 Euro, ein Werbespot beginnt bei etwa 15.000 Euro. Für die meisten mittelständischen Vorhaben, die auf Website und in sozialen Netzwerken dauerhaft laufen sollen, liegt der sinnvolle Rahmen bei 4.000 bis 9.000 Euro. Diese Zahlen sind Orientierung zur Prüfung eines Angebots, keine Studie.
Warum schwanken die Preise so stark?
Weil unter Videoproduktion sehr verschiedene Dinge verkauft werden. Ein Kamerateam, das einen Tag lang dokumentiert, was ohnehin passiert, ist etwas anderes als ein inszenierter Film mit Drehbuch, Sprecher, Musiklizenz und mehreren Standorten. Der Aufwand unterscheidet sich um ein Vielfaches, der Begriff nicht. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn darin Drehtage, Standorte, Anzahl der Schnittfassungen, Länge der Endfassung und der Umfang der Nutzungsrechte ausdrücklich stehen.
Ist der Drehtag der größte Kostenblock?
Nein, und das ist die häufigste Fehlannahme. Der Dreh ist der sichtbarste Teil, selten der teuerste. Vor dem Dreh liegen Konzept, Drehbuch, Motivauswahl, Freigaben und Terminplanung. Nach dem Dreh liegen Schnitt, Farbkorrektur, Ton, Musik, Grafik und in aller Regel mehrere Korrekturschleifen. In unseren Projekten entfällt der kleinere Teil des Aufwands auf den Drehtag selbst. Wer nur die Drehtage vergleicht, vergleicht das falsche Drittel.
Welcher Posten steht in keinem Angebot?
Ihre eigene Zeit. Ein Imagefilm bindet Geschäftsführung, Marketing und die Menschen vor der Kamera, dazu Freigaben, Terminfindung und die Abstimmung der Fassungen. Rechnen Sie mit mehreren Personentagen im eigenen Haus. Das ist kein versteckter Posten des Dienstleisters, sondern einer, den beide Seiten gern übersehen, weil er auf keiner Rechnung erscheint. Projekte, die sich verzögern, verzögern sich fast immer an dieser Stelle und nicht an der Technik.
Wie rechne ich aus, ob sich ein Video lohnt?
Nicht am Produktionspreis, sondern an den Kosten pro Einsatzjahr. Ein Film für 8.000 Euro, der drei Jahre auf der Startseite, im Vertrieb und in Stellenanzeigen läuft, kostet rund 2.700 Euro im Jahr. Derselbe Film, der nach acht Monaten unbrauchbar ist, weil die Halle umgebaut wurde oder drei der gezeigten Personen nicht mehr im Unternehmen sind, kostet 12.000 Euro im Jahr. Die entscheidende Frage vor der Beauftragung lautet deshalb nicht, was er kostet, sondern wie lange er gelten soll und was ihn vorzeitig altern lässt.
Was gilt rechtlich für Mitarbeitende im Film?
Zwei Entscheidungen markieren den Rahmen. Das Bundesarbeitsgericht hat am 11. Dezember 2014 entschieden, dass die Einwilligung in die Veröffentlichung von Bildnissen nach § 22 KUG schriftlich erfolgen muss und dass eine wirksam erteilte Einwilligung nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses erlischt; im entschiedenen Fall durfte der Arbeitgeber das Video weiter verwenden. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sprach am 27. Juli 2023 dagegen 10.000 Euro immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu, weil ein Arbeitgeber Foto- und Videoaufnahmen eines ausgeschiedenen Mitarbeiters trotz Aufforderung noch monatelang weiter verwendete. Beachten Sie, dass die beiden Entscheidungen auf verschiedenen Grundlagen stehen, das ältere Urteil auf § 22 KUG und das jüngere auf der DSGVO. Praktisch zählt die schriftliche, zweckklare Einwilligung: Wer sie hat, steht deutlich besser da als wer sie nachträglich sucht.
Woran erkenne ich ein schwaches Angebot?
An vier Punkten. Es nennt einen Pauschalpreis ohne Angabe von Drehtagen, Endlänge und Anzahl der Korrekturschleifen. Es sagt nichts über Nutzungsrechte, also wo und wie lange Sie den Film einsetzen dürfen und was mit dem Rohmaterial geschieht. Es klärt die Musiklizenz nicht, obwohl genau daran später die Weiterverwendung scheitern kann. Und es fragt nicht, wofür der Film eingesetzt werden soll. Ein Angebot, das ohne diese Frage entsteht, kann den Zuschnitt nicht kennen und liefert im Zweifel den Film, den die Produktion gern dreht.
Quellen, Stand und Hinweis: Belegte Anker, beide arbeitsgerichtlichen Entscheidungen aus den Volltexten zitiert: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2014, 8 AZR 1010/13 (Einwilligung nach § 22 KUG muss schriftlich erfolgen; eine wirksam erteilte Einwilligung endet nicht automatisch mit dem Arbeitsverhältnis, im entschiedenen Fall war die weitere Verwendung des Videos zulässig); Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juli 2023, 3 Sa 33/22, zitiert nach der Urteilsdokumentation mit dem Wortlaut „hält die Kammer einen Entschädigungsbetrag von 10.000,00 EUR für angemessen" (immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für die weitere Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen eines ausgeschiedenen Mitarbeiters). Die Preisspannen je Format sind Marktorientierung aus im Jahr 2026 veröffentlichten Anbieterpreisen; sie sind keine Studie, kein Durchschnitt und keine Angebote namentlicher Anbieter. Vincency vergleicht bewusst keine namentlichen Wettbewerber über den Preis. Nutzen Sie sie zur Plausibilitätsprüfung eines Angebots, nicht als Richtwert. Die Tabelle zu den Kosten pro Einsatzjahr ist eine illustrative Rechnung mit der Verständlichkeit halber gewählten Werten. Die Aussagen zu Korrekturschleifen, Personentagen auf Kundenseite und zu den Ursachen von Verzögerungen stammen aus eigener Produktionserfahrung und sind keine gemessenen Daten. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 16. August 2026 wieder und ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung; das Verhältnis von § 22 KUG zur DSGVO ist ungeklärt, für verbindliche Auskünfte ziehen Sie eine spezialisierte Kanzlei hinzu. Transparenz: Lukas Schwarz ist Co-Founder von Vincency, und Vincency produziert genau die Filme, die dieser Beitrag bepreist.
Kostenloses Werkzeug
Diese Zahlen als Rechner
Die Spannen aus diesem Beitrag stecken zusammen mit denen aus vier weiteren Kostenbeiträgen im Digitalbudget-Rechner. Vier Angaben, und Sie sehen den Rahmen für Ihre Unternehmensgröße, umgerechnet auf Kosten pro Einsatzjahr. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Zum Digitalbudget-RechnerVerwandte Insights