Digitale Betriebsanleitung nach der Maschinenverordnung: Was ab dem 20. Januar 2027 gilt und warum Ihre Website damit Teil der Maschine wird
Ab dem 20. Januar 2027 darf die Betriebsanleitung einer neuen Maschine digital sein, unter drei Bedingungen aus Artikel 10 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2023/1230: Zugriffshinweis an der Maschine, Download zum Drucken und Speichern, Abrufbarkeit über die Lebensdauer, mindestens zehn Jahre. Papier bleibt auf Verlangen beim Kauf Pflicht, in Deutschland muss alles auf Deutsch sein, und das MaschinenDG sieht Bußgelder bis 10.000 Euro vor.